Die Ritter Guntram von Ulfa und die Schencken von Schweinsberg 

                                 

Am 25. Juli 1922 verstarb Gustav Freiherr Schenck zu Schweinsberg in Fronhausen. Mit ihm ging ein wirklicher Kenner der Geschichte seines Geschlechtes, der sich in einem Zeitraum von mehr als 60 Jahren in die Geschicke der Ahnen vertieft hatte - wie keiner aus seiner Familie je zuvor. Er hatte tausende und abertausende von Urkundenauszügen und Sammlungen jeder Art zur Schenck´schen Familiengeschichte zusammengetragen und wollte diese in einem entsprechenden Gesamtwerk erfassen. Wie sehr sich Schenck in den langen Jahren mit der Schenck´schen Genealogie beschäftigt hat, geht schon daraus hervor, dass er zum ersten Male 1868 zehn Stammtafeln seines Geschlechtes herausgegeben hat und 20 Jahre später, die im Wesentlichen von ihm herrührenden Tafeln des „Stammbuch der althessischen Ritterschaft“, folgten. Leider konnte Gustav Schenck sein Werk nicht vollenden. Nach seinem Tode hat Carl Knetsch dessen nachgelassenes Werk druckfertig gemacht und herausgegeben. 1953 hat Dr. Karl August Eckhardt in sein Buch „Die Schenken zu Schweinsberg“ neueste Erkenntnisse der Forschung eingebracht und auch die Zusammenhänge mit der Linie derer „von Ulfa“ ergänzen können. Seine Ausarbeitungen stellen den aktuellen Stand dar.


Gustav Schenck berücksichtigte bei seiner Stammesforschung auch das so genannte „Manneserbe“, was besagt, dass die Erbfolge nur an männliche Nachkommen geht. Da die Ehe des letzten Ulfaer Adeligen kinderlos blieb und ein Teil des Erbes an die Schenck´sche Familie ging, suchte Gustav Schenck die familiäre Zusammengehörigkeit derer von Ulfa und von Schweinsberg bei den Vorfahren. Nach seiner nachfolgenden Stammtafel sah er den Ekehardus de Holefe (1129, Ulfa) als ältesten bekannten Urahn und somit Ulfa als Stammsitz an. Daraus leitete er die Linien „Ulfa“ und „Marburg“ ab. Aus der Marburger Linie stammten nachweislich die von „Schweinsberg“ und von „Fronhausen“ ab.

Stammtafel nach Gustav Schenck zu Schweinsberg

Diese „Rückleitung“ wurde später berichtigt, da es aus verschiedenen Gründen unwahr-scheinlich ist, dass es sich bei Ekehardus de Holefe um einen Ahn aus der Linie Ulfa handelt. In der betreffenden Urkunde wird Ekehardus „zwischen zwei Lahngauischen Edlen“ genannt. Diese Zeugen sind von Merenberg und Burgsolms und ohne Beziehung zu Ulfa; daher wird dieses Holefe nicht als unser Ulfa angesehen sondern ist evtl. im Bereich Wetzlar/Limburg zu suchen, was wiederum der Erzdiözese Trier zuzuordnen ist. Auch ist der Erzbischof von Trier Aussteller der Urkunde. Ekehardus de Holefe hat also aller Wahrscheinlichkeit nach nichts mit unserem Ulfa zu tun. Erwähnt werden sollte an dieser Stelle jedoch, dass Guntram von Ulfa (III.) Zeuge war, als Landgraf Heinrich von Hessen am 29. Sept. 1265 Hartrad von Merenberg in seinen Schutz aufnimmt.


Dass es jedoch eine nahe verwandtschaftliche Beziehung zwischen den „von Ulfa“ und den „von Schweinsberg“ gab, ist unstrittig und wird auch u. a. dadurch belegt, dass beide Familien in den Jahren bis ca. 1250 das gleiche Wappen tragen bzw. Siegel nutzen. Erst 1251 kann ein Ulfaer Siegel mit „GUNTRAM DE OLEFO“ nachgewiesen werden. Laut den Ausführungen von K. A. Eckhardt (1953) zur verwandtschaftlichen Beziehung zwischen den Linien „von Ulfa“ zu „von Schweinsberg“ bildeten sich beide Linien aus dem Stamm „von Marburg“. Ahnherr wäre dann Ludwig von Marburg (1138/39) gewesen. Dies würde auch das gemeinsame Siegel erklären.


Im Jahrbuch für Landesgeschichte 1953 wird auch klargestellt, dass die Schenken zu Schweinsberg und die Vögte zu Fronhausen nicht aus dem Ulfaer Stamm kamen, sondern alle drei Adelsfamilien aus der Linie derer von Marburg entstammten. Dieser Marburger Linie käme auch die Vorrangstellung schon Angesichts ihres Besitzes und ihrer ungleich bedeutenderen politischen Rolle ohne Zweifel zu.

Stammtafel lt. Hess. Jahrbuch für Landesgeschichte 1953 nach K. A. Eckhardt

Guntram I. von Ulfa

Ohne Zweifel ist aber der 1183 genannte Guntram de Olfo als Ulfaer Adliger zu sehen. In der Urkunde von 1183 räumte Abt Siegfried von Hersfeld die Mitnutzung des urbar zu machenden Ruppertsberges „zwischen Ulfa und Grünberg“ dem Vogt des Ortes, Herrn Kuno von Münzenberg, ein. Als Laienzeugen waren u. a. „Wigant villicus, Godebraht und Guntram de Olfo und Gerlah villicus“ hinzugezogen. Der Stellung nach gehört Guntram von Ulfa nicht zu den hersfeldischen Ministerialen, sondern zu den „villici“, d. h. den Schultheißen / Gerichtsherren der angrenzenden Gerichte, wenn er auch, gleich dem ihm erwähnten Godebrecht, nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet ist. Guntram I. war ein freier Adeliger mit ihm gehörigem Landeigentum. Dies dürfte ein Großteil des damaligen Ulfaer Gerichts mit Schellnhof (später Schenck´sche Ziegelei) und Schenckenwald gewesen sein.


1206 wird in einer Urkunde des Grafen Ludwig I. von Ziegenhain ein Priester namens Gundelach von Ulfa als Zeuge genannt. Ob dieser Gundelach auch zur Familie derer von Ulfa gehörte, evtl. ein Bruder Guntrams, kann nicht belegt werden, wäre aber möglich.


1217 wurde in einer vom Pfarrer zu Möllenbach (wüst, südlich von Allendorf an der Lumda) ausgestellten Urkunde „Gundramus“ als Laienzeuge genannt. Dieser Gundramus könnte Guntram Vogt, Guntram von Marburg, Guntram I. oder auch Guntram II. von Ulfa sein. In einer zweiten Urkunde vom 13. März 1222 welche von Wezzilo von Nidda und seiner Frau Sophia ausgestellt und mit dem kleinen Siegel der Stadt Grünberg besiegelt wurde, beginnt die Zeugenreihe mit „Cristianus sacerdos; Guntramus senior, Meingotus Guldino, Ekehardus de Loipach … Auch dieser „Guntramus senior“ kann nicht eindeutig zugeordnet werden. Es könnte dies Guntram I. von Ulfa (wahrscheinlich), Guntram Vogt oder auch Guntram von Marburg sein. Guntram I. von Ulfa deswegen, da ja sein Sohn Guntram II. Ritter und Burgmann zu Grünberg war und hier die entsprechende Verbindung vorliegt. 


Guntram II. von Ulfa, wohl ein Sohn Guntrams I., war Ritter und Burgmann zu Grünberg. Er war zweimal verheiratet, wobei der Name der ersten Gemahlin nicht bekannt ist. Seine zweite Ehefrau hieß Kunegunde, evtl. eine geborene von Marburg, die sich aber bereits vor 1257 mit Ritter Burchard Printsac von Göns (1232-65) vermählte. Es ist wohl anzunehmen, dass Ritter Guntram II. zu diesem Zeitpunkt schon verstorben war.


Guntram II. wird ebenfalls, wie Guntram I., nur in einer Urkunde genannt; aber zum Glück zusammen mit Guntram von Marburg, so daß hier Personenverschiedenheit feststeht. Es handelt sich um eine Urkunde des Stephan-Stiftes in Mainz vom 2. März 1227 in der beide Guntram zwar nicht als Verwandte bezeichnet, jedoch direkt hintereinander aufgeführt werden.


1258 – Ritter Burkhard von Göns (Gunse) bekundet mit seiner Ehefrau (Witwe von Guntram II., Kunegunde) und seinen Kindern und Guntram (III.) von Ulfa (Olphe)  …., dass sie ihre Güter in Maden an den Abt und Konvent in Breitenau für 54 Mark mit allen Rechten und Gewohnheiten verkauft haben. Guntram III. ist in dieser Urkunde wohl wegen möglicher Erbansprüche mit eingebunden, da seine Mutter ja nun mit Burkhard von Göns verheiratet ist.

 

1265 – In einer Urkunde von 15. September bestätigen Hartmann von Godelsheim, Ritter in Friedberg, und seine Frau, dass sie den Verkauf der Güter in Maden durch Burkhard von Göns an das Kloster Breitenau, auch wenn sie als Erben eingesetzt werden sollten, nicht anfechten werden. Hier liegt also auch ein Verwandtschaftsverhältnis zu Ritter Burckhard von Göns vor. Genannte Kunigunde, Frau des Hartmann von Godelsheim, könnte evtl. eine Tochter des Burkhard von Göns sein. In der Urkunde wird auch „Widerwald, Priester der Kirche zu Olphe“ als Bürge genannt.


1265 – Im Oktober übergeben Ritter Burkhard von Ulfa und seine Frau Kunigunde etliche Äcker im Dorf Gerwartshausen an das Kloster Eppenberg, welches in unmittelbarer Nähe zur Burg Heiligenberg liegt. Evtl. ist hier nach der Verbindung zu den ab 1345 in Ulfa vertretenen „von Heiligenberg“ zu suchen. Bei Ritter Burkhard von Ulfa kann sicher Personengleichheit mit Ritter Burkhard Printsac von Göns angenommen werden, da er ja Kunegunde, die Frau von Guntram II. geheiratet hatte und evtl. eine Zeit in Ulfa ansässig war.

 



Guntram III. von Ulfa (1250 – 1304) war Ritter und Burgmann zu Grünberg. Seine Mutter war Kunegunde, somit ging er aus der zweiten Ehe des Guntram II. hervor. Er war vermählt mit Jutta von Cronberg und hatte eine Schwester, welche Kunegunde von Ulfa hieß und mit Bertold Vogt von Ursel vermählt war. Die Ehe von Guntram III. blieb kinderlos.


1250 – In einer Urkunde vom 15. August überlaßt Graf Gottfried III. von Reichenbach alle seine Lehen den Nachkommen Graf Bertholds I. von Ziegenhain. Als Zeugen stehen „Guntramus pincerna de Sveinesberg (der I. des Namens Schweinsberg und Sohn Guntrams von Marburg) und „Guntramus de Olpha“ wiederum unmittelbar hintereinander, was auf die verwandtschaftliche Beziehung hinweist.


1252 - Henricius de Olpha bezeugte die Schenkung des Gnadenhofes zu Rabertshausen von Graf Berthold zu Ziegenhain an die Antoniter zu Grünberg. Heinrich war ein Bruder des Guntram III.. Er wird in keiner weiteren Urkunde genannt. 


1255 - gibt es zwei Urkunden; die Erste vom 1. April belegt den Verkauf von Feldern und Wiesen in Rockenberg mit dem Einverständnis seiner Frau Jutta und seiner Schwester Kunegunde. Die zweite Urkunde vom 2. April belegt den Verkauf eines Hofes/Gutes in Rockenberg durch Jutta, die Ehefrau von Ritter Guntram, und dessen Schwester Kunegunde. In beiden Fällen gingen die Güter an den Liebfrauenstift St. Marie de Gradibus zu Mainz.


1256 – Am 6. April diesen Jahres wird durch die Stadt Grünberg eine Kaufurkunde besiegelt, worin steht, dass der Edle Guntram von Ulfa (Ol’pho’) einige Güter zu Utphe den bisherigen erblichen Besitzern abgekauft hat. Die Rechte des Klosters Breitenau an diesen Gütern bleiben jedoch unangetastet.

Als Zeugen werden genannt: Burkhard Printsac, Wigand Wisegukel, Emmerich von Gonterskirchen, Johann von Buseck, Ritter, Guntram von Lindenstruth, Arnold von Quecborn und Volknand von Buseck.


1257 – Ritter Guntram von Ulfa (Olphe) kauft am 19. Juli die Güter in Utphe und die Vogtei, die er bislang von Abt und Konvent des Klosters Breitenau zu Lehen besaß, samt aller Einkünfte des Klosters in diesem Dorf für 130 Mark. Unter den Zeugen ist wieder Ritter Burkhard Printsac.


1261 – Am 9. Februar bezeugt Guntram III. von Ulfa (Olepha) in Grünberg, dass Richard, ein Bürger zu Grünberg, und seine Frau Hedwig all ihre Güter dem Kloster Haina übergeben.

Am 14. Februar schenkt „Gunthramus de Olephe. Ritter in Grünberg“ den Conradus de Wetersheim mit Frau und Kindern dem Johanniterhospital in Nidda. Hieraus läßt sich schließen, dass Conrad von Widdersheim wohl ein Leibeigener war, der nun dem Johanniterhospital dienen sollte.


1262 – Am 26. Februar bekundet Philipp von Falkenstein (Münzenberg), Kämmerer des kaiserlichen Hofes, dass Ritter Mengot Kniben (Grünberg) u. a. ein Gut zu Mühlsachsen dem Kloster Haina übereignet haben. Guntram von Ulfas (Olfe) war Zeuge.

  

1263 – Am 20. Mai wird zu Grünberg beurkundet, dass Ritter Guntram von Ulfa (Oliffe) und seine Ehefrau Jutta ihre gesamten Güter zu Utphe (Odiffe) samt einer Mühle ebd. an dem Wasser Horloff (Hurlyphe) sowie die Hörigen Arnold, Hildemar und Heinrich nebst deren Erben verkaufen, welches sie für 130 Mark reinen Silbers von Abt Isfried und dem Kloster Breitenau erkauft hatten, wegen ihrer offenbaren Verschuldung an das Kloster Haina. Von der Kaufsumme hat das Kloster für sie 150 Mark reinen Silbers an Heinrich von Saasen, Bürger zu Grünberg, gezahlt, die sie ihrerseits für Graf Gottfried von Ziegenhain begleichen. Für den Rest erhalten sie vom Kloster auf Lebenszeit eine jährliche Rente von 30 Malter Weizen und 20 Malter Korn Frankfurter Maßes, die nach eines Tod halb, nach beider Tod ganz an Haina zurückfällt. Des weiteren übertragen sie dem Kloster Haina die Kapelle zu Trais zu ewigem Besitz.


1265 – Guntram von Ulfa (Olphe) ist Zeuge auf Burg Nordeck, als Landgraf Heinrich von Hessen bekundet, dass er Hartrad von Merenberg in seinen Schutz aufnimmt und ihm die Burg Gleiberg und den Werdenberg zu Lehen überträgt.


1272 – Guntram von Ulfa ist wiederum Zeuge als Landgraf Heinrich von Hessen in Grünberg die Gültigkeit des fränkischen Rechts bestätigt, womit die weltlichen und geistlichen Gerichtsverhältnisse, die Abgaben an den Landgrafen sowie das Statutenrecht der Bürger geregelt ist.


1273 – In einer Urkunde vom 20. Januar, welche die Kronberger Verwandtschaft betrifft,  finden wir Guntram v. Ulfa als Siegler.


1278 – Ritter Guntram und seine Frau Jutta stiften dem Kloster Marienborn eine Hube zu Rodenborn. Zeugen waren u. a. die Ritter Frank, Walther und Hartmud sowie Otto und Walther von Kronberg.


1290 – Ritter Guntram und seine Ehefrau Jutta bekunden, dass sie der Äbtissin Elisabeth und dem Konvent des Klosters Engelthal 11 Morgen Weinberge unter dem Schloß Kronberg mit der Maßgabe übertragen haben, dass sie die Güter lebenslänglich gebrauchen können. Zeugen waren: Abt Witkundus und die Mönche Arnold und Gerlach zu Arnsburg, der Pleban Petrus zu Kronberg sowie die Gebrüder Frank und Walther von Kronberg.


1304 – Laut Urkunde datiert: Breitenau, 7.-12. Jan. 1304 verzichten Abt Johann, Prior Eberhard, Großkeller Reinhard und der Konvent zu Breitenau auf alle Ansprüche gegen Ritter Guntram von Ulfa (Olephe) und seine Ehefrau wegen der Güter des Klosters in Dorf und Gemarkung Utphe (Odephe) und den daraus bezogenen Einkünften und übereignen ihnen die Güter oder wem immer sie sie weitergeben; gleichzeitig gewähren sie beiden Bruderschaft und Teilnahme am Gebet.

Guntram III. und seine Frau leben noch und nicht wie teilweise berichtet wird, dass er schon 1290 verstorben sei. 


1306 - Erst in einer Urkunde vom 21. Mai 1306 wird er als verstorben bezeichnet während bei seiner Frau Jutta ein solcher Vermerk fehlt. Es ist wohl anzunehmen, dass auch seine Frau Jutta nahe des Zeitpunktes Mitte 1306 verstorben ist. Die Ehe war kinderlos geblieben.


Ein Teil der Hinterlassenschaft ging an Eberhard Schenk von Schweinsberg (1269-1309); dessen drei Brüder hingegen erbten nicht. Dies kann darin begründet sein, dass Eberhard entweder Schwestersohn (Neffe) Guntram´s III. gewesen war oder dessen Schwester oder Schwestertochter zur Frau hatte. Zieht man weitere urkundliche Erwähnungen in die Beurteilung der Verwandtschaftsbeziehungen hinzu, ergibt sich wie auch in der Schenk´schen Stammtafel aufgezeigt, dass Eberhard Schenk zu Schweinsberg mit der Schwestertochter (Nichte) Guntrams III. verheiratet war. Eberhards Frau war Guda Gulden von Grünberg, Tochter des Meingot von Grünberg (d. Ältere) und einer Schwester Guntrams III. von Ulfa.


Laut einer Urkunde vom 21. Januar 1308 verkaufte dieser Eberhard die ihm zugefallenen Eigengüter und Hörigen zu Ulfa und Bingshausen an seinen Bruder Guntram den jüngeren und an seine Neffen Ruprecht und Eberhard, den Söhnen seines Bruders Guntram des Älteren. Seine eigenen vier Söhne erhoben keine Ansprüche und stimmten dem Verkauf zu. Dieser Erbteil blieb zunächst also weiter im Besitz der Schenken zu Schweinsberg.


Ein anderer Teil des Erbes ging an die Familie „von Cronberg“. Am 24. Nov. 1307 bekennt Berthold Vogt von Ursel, dass er den halben Zehnten zu Ulfa … vom Landgrafen zu Lehen trage. 1318 am 12. Mai überließ der Edelknecht Frank der Lange, Sohn des verstorbenen Ritters Walther von Cronberg, seinen Ganerben (frühere Erbengemeinschaft) Dietrich und Walther von Cronberg alle seine Lehen zu Sossenheim, Swalheim, den Zehnten zu Langethe (Langd) und „alle Güter, die ihm von dem Ritter Guntram von Olfe geworden waren. Unter den Zeugen der Urkunde befand sich auch Berthold Vogt von Ursel, nach Gustav Schenk ein Sohn der Kunegunde von Ulfa, welcher ebenso wie Frank der Lange von Cronberg allem Anschein nach von der Schwester Guntrams III., Kunegunde, bzw. einem Bruder seiner Frau Jutta von Cronberg abstammte, also ein Neffe war. Andere Güter in und um Ulfa besaßen später die „von Heiligenberg“ genannt „von Ulfa“, die mit „Crafft I. von Ulfa“ 1345/1347 zuerst auftreten. Eine Verwandtschaft mit Guntram III. von Ulfa oder Jutta, seiner Frau, dürfte auszuschließen sein.


Nach den Grundsätzen der Parentelenordnung (Erbfolge) muss Eberhard Schenk von Schweinsberg im gleichen Grade mit Guntram III. von Ulfa oder seiner Frau verwandt oder verschwägert gewesen sein wie Frank der Lange von Cronberg, da er anderenfalls als gradnäherer Verwandter die von Ursel und von Cronberg in der Erbfolge ausgeschlossen hätte oder aber als gradfernerer von ihnen ausgeschlossen worden wäre. 


Die Schweinsberger Verbindung zu Ulfa bestand auch noch in der jüngeren Zeit. So z.B. gab es das kirchliche Patronatsrecht, welches mit dem Erbe an die Familie der Schenken überging und heute noch formal besteht. Patronatsrechte können unterschiedlicher Art sein. In Ulfa war es so, dass die Schenken das Recht hatten, den Pfarrer zu präsentieren. Die Gesamtfamilie der Schencken, vertreten durch den Senior, den so genannten Erbschencken, konnte den angehenden neuen Pfarrer dem damaligen Großherzog, als dem obersten Bischof, vorschlagen. Dies war früher von besonderer Bedeutung, da neben dem Einfluß, den der Pfarrer auf die Dorfgeschicke hatte, damals auch eine „Pfarrey“, also ein Hofgut mit Land, Wald und Viehbestand, zugehörig war und Naturalien oder Zins abzuführen hatte. Letztmals war in der 1970er Jahren ein Vertreter der Schencken bei einer Pfarrerordination anwesend. Erhalten und in Gebrauch ist auch noch ein Abendmahlskelch mit dem Wappen der Schencken, welcher der Ulfaer Kirche in einer Notzeit „verehret“ wurde.



Quellen: 

Archiv f. Hess. Geschichte u. Altertumskunde, Darmstadt, 1909, Ausarbeitung Dr. Carl Knetsch, 1925, Hess. Staatsarchiv Marburg, Hess. Jahrbuch f. Geschichte, 1953 

Dr. K. A. Eckhardt, Die Schenken zu Schweinsberg, 1953 

Stadtarchiv Nidda 

Private Unterlagen


Text: Günter Stahnke; Textauszüge aus vorgenannten Quellen.