Kirche, Pfarrhaus und Pfarrei


Wie der Ort selbst, so besteht auch die Ulfaer Kirche schon sehr lange. Die Kirche, erbaut im Stil einer romanischen Basilika mit spätgotischem, gerade geschlossenem Chor hat bis auf die Südseite noch ihre alte Form behalten. Die Zeit des Erbauens wurde von Fachkundigen in das 11. evtl. 12. Jahrhundert gelegt. Den hessischen Archidiakonaten können wir entnehmen:

 „Der nördliche Teil der Kirche mit Rundfenstern gehört dem 12. Jahrhundert an; mindestens ebenso alt ist der Turm, in welchem sich noch drei alte Glocken finden: zwei derselben tragen die Namen der vier Evangelisten, die dritte und grösste zeigt die Legende: . anno . dni . MCCCXXXIIII . mestir . bertule . de . sulgen“. Die 3 Kirchenglocken wurden im Jahre 1334 in Ulfa gegossen und sind das älteste Dreiergeläut Hessens, wahrscheinlich auch Deutschlands. (s. Bericht Kirchenglocken)


Die Christianisierung des Ortes Ulfa ist wohl in der Zeit nach Bonifatius zu suchen, denn schon in der Zeit zwischen 750 – 802 schenkte Aganth und seine Frau (wahrscheinlich erster Ulfaer Adel) einen Hof und Land an das Kloster Fulda. Zur damaligen Zeit gehörte Ulfa in kirchlicher Hinsicht zur Abtei Fulda. Mönche dieses Klosters dürften die Begründer der Christengemeinde in Ulfa  und diejenigen gewesen sein, welche den Bau der Kirche geplant und angestoßen haben.


Aus dieser Zeit dürfte auch die Flurbezeichnung „Kirchberg“ kommen, denn man nimmt an, dass dort einst eine Kapelle stand. Im Zusammenhang mit dem Bau der Kirche hat sich eine Sage erhalten, die folgenden Inhalt hat:

„Westlich von Ulfa liegt ein Berg, der heißt der Kirchberg. Dahin wollten die Leute vor Zeiten eine Kirche bauen. Was aber vom Holzwerk am Tage aufgerichtet wurde, das fand man am folgenden Morgen vor das Dorf an die Stelle getragen, wo noch jetzt die Kirche steht. Des Nachts sollen 12 weiße Pferde das Zeug an diese Stelle getragen haben. Da ließ man endlich von dem Werke ab und baute die Kirche an der Stelle wo sie heute noch steht. Der Berg behielt aber von der Begebenheit den Namen Kirchberg, welchen er  noch heute trägt.“


Bereits 1206 wird Gundelach von Ulfa als Pleban/Priester in einer Urkunde des Ziegenhainer Grafen Ludwig I. als Zeuge genannt, was neben dem Kirchenbau beweist, dass zu dieser Zeit schon eine organisierte Kirchengemeinde bestand. Aus der Zeit des Kirchenbaues stammt auch das Patronatsrecht der Ulfaer Adelsfamilie, welches später im Rahmen der Erbfolge an die Schenken zu Schweinsberg ging und heute noch besteht. Patronatsrechte erhielten die weltlichen Herren des jeweiligen Ortes, da sie ja meist die Grundeigentümer waren, sich wohl auch unterstützend an der Finanzierung eines Kirchenbaues beteiligten und ihren Einfluß im Ort sichern wollten. Das damit verbundene Recht konnte unterschiedlich sein, wie z. B. das Recht einen Pfarrer zu bestimmen oder/und ein Platz-/Sitzrecht. Soweit bekannt ist, besteht hiesiges Patronatsrecht darin, dass die Schenken zu Schweinsberg bestimmen konnten bzw. können, wer hier in Ulfa als Pfarrer eingesetzt wurde/wird. Auch heute kann von Seiten der Schenken hier noch Einfluss genommen werden. Früher war mit dem Amt des Pfarrers auch die Führung des Pfarr-Gutshofes mit seinem Landbesitz, dem Vieh und sonstigen Rechten bzw. Pflichten verbunden. Im Jahre 1337 wird Gunteramus Schenk v. Schweinsberg als „Pfarher“ genannt. Unter Berücksichtigung der damaligen varierenden Schreibweise ist hier mit „Pfarher“ wohl nicht der Pfarrer sondern Pfarrherr zu verstehen, denn dieser Gunteramus war Ritter zu Schweinsberg und hatte einen Teil des Erbes des Ulfaer Guntram erworben. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass  Ritter Gunteramus von Schweinsberg hier in Ulfa den Kirchendienst versah!


In dieser Zeit gehörte Ulfa in kirchlicher Hinsicht nun zum Archidiakonat von „St. Maria ad gradus zu Mainz“. Im Jahre 1439 richtet der Probst von Sanct Maria ad gradus die Aufforderung an Friedberger Geistliche sowie die Pfarrer von Rodheim und Schotten, die Präsentation des Johannes Herweger für die Pfarrkirche zu Ulfa, die durch die Schenken von Schweinsberg erfolgte, bekannt zu geben. 


Wie sich aus den nachfolgend angeführten Vermerken entnehmen lässt, wurden das Pfarrgut und die Kirche als „Catharin guth“ bzw. „Catharin altar guth“ bezeichnet. Dies bedeutet letztlich, dass die Ulfaer Kirche der Heiligen Katharina (von Alexandrien) geweiht wurde und eine „St. Katharinenkirche“ ist. Aus dieser Zeit finden sich noch mehr Katharinen-Kirchen und Klöster in Hessen.


In den Kirchenakten wird berichtet: „1511 in die Beatae Mariae Virg. Annunciat. im Beisein von Junker Wilhelm Weyse von Fauerbach, Amtmann zu Stornfels, Bastian Schenk von Schweinsburgk, Collator der Pfarr Ulff, Ulrich von Schlüchtern, gen. Catzenbeis, Schultheis Conrad Wiedersheim, Heinrich Fink, Pastor zu Ulff und sein Capelan Gerlacus Kempf, Conrad Hetzell zu Langd, Johans Baumeister Herman Heydolffen und Schoff Peter, auch sonst andere frome Leut mehr als Rauen Hen, Weigell Schneider, undt der alt Wagners Cuntz. Diese bekunden, dass das Catharin Altar guth dem Pastor zu Ulff eigen gehör.“ Bei dem „Catharin Altar guth“ handelt es sich um das Hofgut der Pfarrei mit seinem Landbesitz. Zum Catharin guth gehörten damals 30 Morgen Acker, 5 Morgen Wiese und 2 Wiesgärten.


Junker Ulrich von Schlüchtern, gen. Catzenbeis, beklagt sich und zeigt an, dass der Junker von Helgenberg seinem Vetter Conrad von Schlüchtern „das Catharin guth vor eigen guth habe verkaufft, und habe sein Vetter Conrad nicht gewusst, das daselbig der Kirchen undt dem Pastor gebüret hat. Man hat sich aber befunden, das die vom Helgenbergk zuvor daselbig guth, auf …. den Pastor bestanden hat, wie den des Pastors alten Lehen brieff klar lauten. Drumb hat auch Junker Ulrich uff der Rath befehl vom amptman den bescheit kriegt, er solle sich zu Dauernheim oder zu Ranstat off des Helgenbergers Gütern wieder er holen, so lang bis zu seinem ausgelegten Geld würde kommen.“ „Der Pastor ist zufrieden, das forthin vom Catharin Altar gut die 4 Alttornus undt 4 Mesten Frucht Pension uffs Haus Stornfels wiederumb gefallen sollen, welche sonsten Her Henrich Finck bei den Räthen zu Treysa Ziegenhain abgebetten hatte“. 

„Geschehen, verglichen uff dem Kirchhoff zu Ulff underm Himmell, off den tag wie obstehet. Ao 1511“. Hier wollte wohl der Junker von Helgenberg dem Junker Conrad von Schlüchtern das Pfarrgut verkaufen, obwohl es ihm nicht gehörte!!


1526 - Es kam die Zeit der Reformation. Landgraf Philipp von Hessen hatte sich schon im Sommer 1524 zur Reformation bekannt. Beim Reichstag in Speyer (1526) profilierte er sich als Führer der Protestanten. Der beim Reichstag erzielte Kompromiss der Fürsten „ mit ihren Untertanen also leben, regieren und sich halten, wie ein jeder solches gegen Gott und kaiserliche Majestät hoffe und vertraue zu verantworten“ war  dem 22 Jahre alten Landgrafen Anlass genug nun zu handeln. Auf der Homberger Synode am 20. Oktober 1526 wurde die Reformation in Hessen offiziell eingeführt und die Ausbildung der Knaben in den Schulen und an der neu gegründeten evangelischen Universität in Marburg organisiert, welche reichlich mit beschlagnahmtem Kirchengut ausgestattet wurde, unter anderem auch mit den Antonitergütern in Eichelsdorf und Ringelshausen. Nachfolgend Auszüge aus den Homberger Beschlüssen:

Reformation der Kirchen Hessens auf den Grund des Wortes Gottes als der sichersten Richtschnur - angeordnet auf der Hochwürdigen durch den Gnädigsten Fürsten der Hessen, Philipp, unter eigener Beteiligung des Durchlauchtigen Fürsten am 20. Oktober 1526 zu Homberg abgehaltenen Synode.

Die Hessische im Namen des Herrn zu Homberg versammelte Synode wünscht Allen und Jeden, die Christi Namen anrufen, wenn Gegenwärtiges zu Ihnen gelangt, Frieden und Gnade von Gott, unserem Vater, und unserem Herrn Jesus Christus.

1. Gepriesen sei Gott, unser Herr, der, nach so langer Finsternis unser sich erbarmend, seiner ewigen Wahrheit Licht gesandt und Christum, den Trug-Geister und die Lehren vom Teufel besessener Menschen verdunkelt hatten, und aufs Neue kund gemacht hat. (…) Im Vertrauen auf diesen Namen haben wir beschlossen, mit gänzlicher Hintansetzung der gottlosen Überlieferung der Menschen zu leben und uns leiten zu lassen von seinem Wort, welches aller Gläubigen einzige und dabei sichere Richtschnur zum Heile ist.

2. Wir waren im Irrtum und irrten vordem gleich Blinden vom Wege der Wahrheit und des Heiles ab, wir wanderten auf des Irrtums und Verderbens Pfade; nun, durch Gottes Erbarmen erleuchtet, freuen wir uns, auf den Pfad, den wir verlassen hatten, in solcher Weise zurückgekehrt zu sein, dass wir wünschen müssen Alle insgesamt auf ihn herüberzuziehen und zu leiten, und sie so für denselben zu gewinnen, dass sie nimmer von ihm weichen.

3. Aus diesem Grunde haben wir für sämtliche Gemeinden unseres Hessenlandes (…) dasjenige schriftlich zusammengefasst, was wir als den Gemeinden selbst von Nutzen erkannt haben, und was wir vor Gott und dem Kaiser aus Gottes Wort zu verantworten bereit sind, gemäß dem Abschiede des jüngst zu Speyer gehaltenen Reichstages.“

 

Beim nächsten Speyrer Reichstag von 1529 setzten sich die Katholiken durch. Landgraf Philipp, vier weitere Reichsfürsten und 14 süddeutsche Reichsstädte gaben Protest zu Protokoll und nannten sich seitdem „Protestanten“. 


In Nidda wurde die Reformation 1526 durch Johannes Pistorius eingeführt. Da wir wohl kirchlich Nidda unterstanden, dürfte dieser Zeitpunkt auch für Ulfa zutreffen.  


Bereits in den Jahren 1523 – 1525 entstand auch die Bewegung der Wiedertäufer und verbreitete sich rasch im gesamten Reich. In den Unterlagen fand sich auch der Hinweis, dass Ulfa und Freienseen im Jahre 1540 Zentren der hessischen Wiedertäufer waren. Sie hatten ihren Namen dadurch erhalten, dass sie die Kindertaufe ablehnten, dafür aber Erwachsene (seit 1525) „wiedertauften“ um deren eigenen Willen zu respektieren. Die Wiedertäufer wurden auch als die „abtrünnigen Schüler Luther´s“ bezeichnet und als Ketzer, die die Todesstrafe verdient hätten, verschrien. Bereits am 15. Juli 1540 verhörten Statthalter Jörg von Kolmatsch und Hartmann Schleier den Ulfaer Wiedertäufer Petter Schneyder und berichteten darüber dem Landgrafen. Am 13. Sept. 1543 schrieb Martin Bucer (1491-1551) an Landgraf Philipp: „im dorf Ulff ziehen bedörte leut des taufs halben dahin, verkaufen ihre gutzer, das man ihnen der kinder halben nit sollte gestatten. Und tun dies leut an dem ort viel schaden“. Am 9. Jan. 1561 verhörte der seit 1551 amtierende Ulfaer Pfarrer Wilhelm Lotichius (+1571), zusammen mit dem Niddaer Pfarrer Johannes Pistorius, den Wiedertäufer Leonhard Schneider von Michelnau und am 28. April 1575 berichtete Johannes Pistorius auf der Generalsynode in Marburg: „zu Ulff seien etzlich der Wiedertauf halber verdacht“.


Bereits 1536 verordnete Landgraf Philipp: „Ist der Täufer ein Hesse und hat er gepredigt und getauft, so muß er binnen 14 Tagen seine Güter verkaufen und auswandern. Kehrt er zurück, so wird ihm ein Mal ins Gesicht gebrannt, er abermals ausgewiesen und, wenn er zurückkehrt, mit dem Tode bestraft. – Ein wiedertäuferischer Hesse, der weder gepredigt, noch getauft hat, erhält einen Monat Bedenkzeit; bekehrt er sich nicht, so wird er ausgewiesen; kehrt er zurück, so wird er mit Ruten gestrichen und ausgewiesen; kehrt er abermals zurück, so wird er ins Gefängnis geworfen“.


Im Jahr 1548 verleiht Kühnrad von Schlüchtern, gen. Katzenbeiß „undt Margaretha vorm der Trot, seine eheliche Hausfraw zu Landsiedeln Weigel Knobloch undt seiner ehelichen Hausfraw unsere Lenderei zu Ulff das Catharin guth genannt, das Halbtheil (15 Morgen Acker und 2 ½ Morgen Wiesen)  für jährlich 5 Achtel Frucht, halb Hafern und halb Korn, Niddaer Mas.“


Um 1550 ist der Pfarrer mit Namen Johann Schneider „von der Pfarr zu Ulff abgezogen. Nach demselbigen ist einer ankommen mit Namen Wilhelm Lotz, der ist etwas blott und furchtsam gewesen, die pfacht zu fordern, weil sie mit dem vorigen Pfarher, seinem Anteceßori zu geschwindt gefahren, unt hat woll in die 20 jar seidt er ein Kirchendiener daselbst gewesen, nicht ein Körnlein an seiner besoldung bekommen mögen. Demselben ist succediret M. Andreas Meisner, der auch woll über die 16 jar seiner besoldung hat entberen müssen, bis das er aus den Archiven der Collatorum zu Schweinsburg die originalia censum bekommen undt Juncker Christoffel uff fürstlichen Befehl kurz vor seinem Ende dahin gewiesen worden, sich mit dem Pfarher des Ausstands halben zu vergleichen“. In diesem Schreiben des M. Wolff ist vom „Sanct Katharin altar gutt“ die Rede.


 Seit 1550 sind die Rente und Zinsen bei den Katzenbeißen „dahinten geblieben, da wahrscheinlich die originalia und documenta ecclesiae untergegangen durch Absterben und Abziehung der Pastoren und die succesores keine Wissenschaft od. gründliche Beweisung haben aufzubringen gehabt und diesselbige aus solchem Catharin altar guth versetzt, verkaufft, vereussert fast an die drei Morgen Wiesen, davon 2 ½ M. der Edle Jost Raw von Holtzhausen noch Wiesen heutig tag innen hat, und einen halben Morgen Cuns Selig Erben in ihren Gebrauch haben gezogen. – bis dass M. Andreas Meissner mit hülff der Collatorum die originalia wieder bey die Kirchen gebracht.“ 


1578 berichtet Junker Christoffel von Catzenbeis, es sei ihm wohl bekannt, dass sein Vater jährlich den Zins mit dem Pfarrherrn immer jedem Pfarrherrn geliefert, aber es sei eine lange Zeit verblieben. Doch wolle er sich fürstlichem Befehl nicht entgegensetzen, sondern das seine mit Consorten von dem anderen halben theil zuglich sich nicht entstellen.


1583 übernimmt Martens Wolfius die Pfarrei zu Ulfa von seinem Vorgänger Andreas Meißner, der in Folge von „Misshelligkeiten“ mit der Gemeinde (der Schultheiß schreibt „schuldenhalber“) freiwillig entsagt hat. Unter Wolfius Amtszeit geht die Pfarre zu Ulfa im Jahre 1584, die bis dahin dem Landgrafen Philipp von Rheinfels gehört hatte, durch Erbschaft in den Besitz des Landgrafen Georg I. von Hessen über. Die Pfarre von Ulfa verblieb im „Verband der oberhessischen Superintendentur Echzell“ bis zum Jahre 1602 und kam dann zur neu gegründeten „Superintendentur Giessen“. Im gleichen Jahr belehnt Caspar von Pfraummenheim u. Margaretha, seine eheliche Hausfrau, Heintz Knoblauch Eheleute, Johannes Knoblauch Ehel. und Wilhelm Knoblauch „mit seinem Lehen guth zu Ulff gelegen, das Catharin guth genannt zum halben theil“.

1599 hat die Hälfte des „Catharin Altar guts“ wüst gelegen, da die Hofleute es nicht mehr bebauen wollten. Die Witwe des Herrn von Pfraummenheim hatte ihnen statt     2 ½ Morgen nur 2 Morgen Wiesen gegeben.


Der 30-jährige Krieg tobt auch hier und im August 1635 wird auch der Ulfaer Pfarrer Christoph Vicelius Opfer der grassierenden Pestepidemie - er verstirbt im Spital zu Nidda. Sein Nachfolger Johannes Tonsor wurde vom Landgrafen beauftragt, alle Kriegsschäden und Plünderungen, die durch die Ramsdorf-Hatzfeldischen Truppen verursacht wurden, genau aufzuzeichnen. So schreibt er auch nieder, dass die Ulfaer Kirchenkasse aufgebrochen und Geld, Kelch und Hostiengefäß geraubt wurden. Dieser Pfarrer Tonsor wurde im Jahre 1655 wegen unmoralischem Lebenswandel seines Amtes enthoben. Sein Nachfolger war der Groß Gerauer Kaplan Heinrich Fabricius (1656-1679). 1680 bis 1691 wurde die Pfarrei dann von Tobias Raab verwaltet. Es wird berichtet, daß er als ein frommer und guter Christ anzusehen war, der im Latein besonders vertraut war. Auch die Kassenabrechnungen seien besser als die früheren gearbeitet. Die Einwohner von Stornfels fingen während seiner Amtszeit jedoch an, die Ablieferung ihres Opfergeldes an die Kirchenkasse zu verweigern. Raab ließ sich dieses „Abrechnungssoll besonders berechnen“ und gründete so eine besondere Kirchenkasse für Stornfels. Im Jahre 1684 veranstaltete er eine Kollekte für Stornfels zur Herstellung des Turmes der dortigen Kirche, sowie zur Anschaffung einer Glocke.  


Durch fürstlichen Kanzlei-Bescheid vom 10. April 1685 waren die Kindstauf-mahlzeiten,  „deren bishero der Pfarrer, beneben seiner Hausfrau, wegen seiner Bemühung zwei Tage über frey genossen“ abgeschafft worden, dagegen bestimmt, dass ihm als „anderweitige Erkenntnis“ für jede Kindtaufe „gleichwie anderer orthen auch geschiehet“ 10 Albus (1 Kopfstück) entrichtet werden sollte. Dagegen beschweren sich „die Untertanen der Gemeind Ulff und Stornfels ampts Nidda“ unter Berufung darauf, dass von „undenklichen Mannß gedenken her solches niemals gewesen“ sowie mit dem Vorwurf, dass der Pfarrer das bei den Kindtaufen geopferte Geld für sich behalte „und keinem armen davon ausgespendet worden“.


Durch fürstliches Schreiben, datiert Darmstadt, 14. Dez. 1685, war entschieden worden, dass für jede Taufe anstatt der früheren Mahlzeit 10 Albus dem Pfarrer gegeben werden sollte. Pfarrer Raab hatte sich dem Consistorium gegenüber erboten, das bei den Taufen geopferte Geld, „obzwar seine Vorfahren solche Almosen vor sich behalten, hinfüro zur Casten Rechnung zu bringen“. Hierbei soll es „gleichfals sein bewenden“ haben.


Die Ulfaer Kirche wurde in den vielen Jahren Ihres Bestehens mehrfach repariert und auch umgebaut. Die wichtigsten Veränderungen wurden festgehalten, beginnend mit den Jahr 1690. Im diesem Jahr (Pfr. Raab) wurde die Kirche „wieder hergestellt, im Innern neu gestrichen und auch die Kanzel erneuert“. Bei der „Wiederherstellung“ könnte man vermuten, daß es sich noch um Kriegsschäden,  evtl. vom 30-jährigen Krieg, gehandelt hatte. 


1691 richten die Gemeinden Ulfa und Stornfels eine „underthänigste Supplic“ an den Landesherrn, dass Pfarrer Raab „translociret“ (versetzt) werden möchte, „zu dem Ende, damit unsere Seelen gerettet undt allen ärgernissen vorgebeuget werden möge. Wie dann jüngst entwichener Ostern, da sonsten 200 undt mehr personen zu communicieren pflegen, nur zehen das heilige Abendtmahl genossen haben“. Die Schenken von Schweinsberg wollten gern den Moritz Christoffel Pauli, Capellan zu Berstadt nach Ulfa präsentieren. Die Gemeinden Ulfa und Stornfels seien „mit diesem Subjecto alß einem frommen, friedliebenden und christlichen mann sehr wohl zufrieden. Ohn erachtet derselbe hochmäßig nicht studiert habe“. Das fürstliche Consistorium zu Gießen hatte stattdessen den Diaconus Bindewaldt zu Echzell vorgeschlagen. An dessen Stelle sollte Pfarrer Strauch zu Breungeshain nach Echzell und Pfr. Raab nach Breungeshain versetzt werden. Die Gemeinden Ulfa und Stornfels hatten noch ein weiteres mal darum gebeten, dass Pauli nach Ulfa versetzt werden möchte. Dieser wurde jedoch im examen theologicum von den Definitores „wohl zur Schul gen Berstatt, aber zu keiner Pfarrstell noch zur Zeit tüchtig befunden“!


31. Juli 1691 (Fürstl. Referat): „Wofern dann der Diaconus Pauli zu Berstatt von denen Patronis die praesentation zu ermelter Pfarr Ulff und Stornfels durch Simonie oder Geschenk erhalten, und dass er auch in dem gehaltenen examino nicht tüchtig zu solcher Pfarr befunden worden, so befehlen wir euch gnädigst, dass ihr ihm, dem Patronis, solches andeutet und sie dahin erinnert, damit sie ein anderes tüchtiger Subjectum darzu ordentlich praesentieren“. 1691 wurde daraufhin Bindewaldt nach Ulfa präsentiert und bestätigt, ohne vorausgegangene Examination und „grob predigt“. 


Ende 1703 brannte die Pfarrscheuer ab. Eine Randnotiz vermerkt: „durch Feind……  gelegtes Feuer“. Bindewaldt bat deshalb 1704, da ihm gegen 30 Fuder ungedroschener Frucht an Korn, Weizen und Gerste „nebst allem Gefutter vor das Viehe“ verbrannt waren, um Unterstützung aus dem geistlichen Landkasten. 1704 wurde dann Bindewaldt nach Bingenheim versetzt. Johann Conrad Bintzer von Obergleen, Gericht Kirtorf, kam nach Ulfa.


Ein Kirchenumbau mit Erweiterung des Kirchenschiffs wurde dann in den Jahren 1719 – 1721 durchgeführt. Es wurde die Hinterwand (Südwand) der Kirche niedergelegt und  „die neue Wand weiter vom Thurm hinausgedrückt und mit zwei ziemlich großen, regelmäßigen Fenstern versehen. Auch wurde in der Kirche eine neue, den Namen des derzeitigen Pfarrers Johann Konrad Bintzer tragende, Kanzel aufgestellt.“  Bei diesem Kirchenumbau wurde auch die Decke in der Kirche mit dem in Stuckarbeit gefertigten Schwan neu gestaltet. Diese Arbeit wurde von dem Maler Paul aus Nidda gefertigt und hat bei Kunsthistorikern schon großes Interesse geweckt. Zieht man diesen großen Kirchenumbau mit in Betracht, so ist die Wiederherstellung von 1690 wohl doch nicht so umfassend gewesen, zumal es 1721 schon wieder eine neue Kanzel gibt.

Da nicht genügend Geld für die anfallenden Kosten vorhanden war, musste Pfarrer Bintzer bei den Ulfaer Bürgern eine Anleihe von 806 Gulden aufnehmen. Noch im Jahr 1721 beendete er seinen Dienst in Ulfa. Unter Bintzers Nachfolger bekam die Ulfaer Kirche im Jahre 1726 eine neue Orgel, die 276 Gulden 8 Mark gekostet hat. Die Orgel konnte nur von einem speziell geschulten Organisten gespielt werden. Johann Wilhelm Spahmer, von 1731 bis 1760 Lehrer in Ulfa, war einer der Organisten.


Da das Filialdorf Stornfels keine eigene Kirche, sondern nur eine hölzerne Kapelle aus der Zeit der Reformation hatte, kamen die Stornfelser Bürger jeden 2. Sonntag nach Ulfa zur Kirche, den anderen Sonntag musste der Pfarrer nach Stornfels. Die Kosten der Instandhaltung der Kirche in Ulfa wurde durch die so genannte „Baupflicht“ zwischen den Gemeinden Ulfa und Stornfels geregelt. Anfang des 18. Jahrhunderts wurden  die Kosten in der Art verteilt, dass die bürgerliche Gemeinde Ulfa 6/7 und die Gemeinde Stornfels 1/7 des „onus aedificandi et reparandi“ an der Kirche hatten. Den Bürgern von Stornfels stand dafür auch eine bestimmte Anzahl „Kirchenstühle“ zu. Im Saalbuch von 1741 wird über die Baupflicht an der Kirche berichtet: 

„Unsere Kirch und deren Bau anbelangend, so ist dieselbe in ao 1721 erweitert worden, und befindet sich in einem recht guten Stande. Die Sacristey, so an die Kirche angebauet ist, und worinnen die Inhabere des adelichen Guts und Hoffs dahier ihr Begräbniß haben, auch deswegen, wie gar wahrscheinlich, in esse erhalten müssen, hätte einer Reparation von nöthen. Was neu an der Mutterkirch zu Ulff gebauet wird, das müssen die Gemeinde Thun, Ulff muß sechs Theil und Stormfels einen Theil zu den Kosten geben. Die Flickarbeit liegt auf dem Kasten. Den Thurm, die drey darin befindliche Glocken und die Mauer um den Kirchhoff müssen die beyden Gemeinde bauen und in esse halten. Was die Orgel in der Kirch zu Ulff anbelangt, so wollen die Stormfelßer nichts zu der selbigen zu geben schuldig seyn, weilen die Vorstehere der Ulffer Gemeinde, als sie die Orgel accordiret und machen lassen, sie, die Stormfelßer, nicht zum Accord genommen hätten.“


In Stornfels war die etwa 300 Jahre alte hölzerne Kapelle im Jahr 1816 in einer derartigen Verfassung, „daß man ohne Gefahr nicht mehr läuten konnte“. 1837 wurde in Stornfels die herrschaftliche Zehntscheuer angekauft und zur Kirche und Schule eingerichtet, was natürlich auch Auswirkungen auf die Baupflicht an der Ulfaer Kirche hatte.  In einer Übersicht aus diesem Jahr wird über die Baupflicht mitgeteilt: „Die Kirche sowohl zu Ulfa als zu Stornfels wird von den betreffenden Gemeinden gebaut und unterhalten. Doch hatte Stornfels bisher noch 1/7 Kosten zur Ulfaer Kirche beizutragen, wegen Berechtigung, an Tagen diese Kirche zu benutzen. Ausnahmsweise haben die Kirchenfonds zuweilen für Reparaturen oder Neubau der Kirche etwas beigetragen, namentlich für Anschaffung heiliger Gefäße, Orgel usw.“


Im Jahr 1840 wurde die Gemeinde Stornfels von Ihrer Teilnahme an der Baupflicht befreit, nachdem sie „ihrerseits auf das Miteigenthum und den Mitgebrauch an der Kirche zu Ulfa, insbesondere auf die den Bewohnern zu Stornfels darin zustehenden Kirchenstühle verzichtet und sich ausdrücklich aller Ansprüche auf die in den verhandelnden Berichten zur Sprache gebrachte Glocke in der Ulfaer Kirche begeben“ hatte. Infolge des Ausscheidens der Gemeinde Stornfels aus der Reihe der an der Kirche Baupflichtigen, musste das Siebentel der Baupflicht, das die Gemeinde Stornfels bisher gehabt hatte, von der Gemeinde Ulfa übernommen werden. Es geschah dies in dem am 24. Juli 1840 abgeschlossenen Vertrag in § 2, der lautet:


 „Die Gemeinde Ulfa verzichtet auf jede Beiziehung der Gemeinde Stornfels zur Unterhaltung, Vergrößerung oder einem etwa nöthig werdenen Neubau der Kirche zu Ulfa für alle Theile und zugehörigen Gegenstände dieses Gebäudes.“ 


Trotz dieser klaren Bestimmung entstanden in der Folge wegen der Baupflicht an der Kirche Meinungsverschiedenheiten zwischen Gemeinde und Kirche. Sie bezogen sich auf die „Reparaturverbindlichkeit“, bei der man sich nicht klar war, ob dies der bürgerlichen Gemeinde Ulfa oder der Kirchengemeinde Ulfa obliege. Die Meinungsverschiedenheiten wurden durch einen Vertrag, der am 8. September 1848 abgeschlossen und von dem Oberkonsistorium genehmigt wurde, beseitigt. In diesem Vertrag wird bestimmt:


„1. Der Kirchenfonds zu Ulfa übernimmt die Verbindlichkeit, alle Reparaturen ohne Ausnahme, bedeutende sowie unbedeutende, an der Kirche, der Uhr, den Glocken, Glockenseilen aus seinen Mitteln zu bestreiten. – 2. Die Gemeinde Ulfa zahlt für Übernahme und Anerkennung dieser Verbindlichkeit jährlich die Summe von 15 fl. in die Kirchenkasse von Ulfa, und zwar am 1. Januar, also im Voraus. – 3. Die Verbindlichkeit, alle Fuhren für die unter 1. bezeichneten Reparaturen unentgeltlich besorgen zu müssen, erkennt die Gemeinde Ulfa hiermit ausdrücklich an.“ 


1848 macht der Ulfaer Pfarrer Ludwig Friedrich Münch (1792-1874) von sich Reden, nachdem sich seit 1845 innerhalb der katholischen Kirche die „Deutschkatholiken“ organisiert hatten und Veränderungen forderten. Sie waren gegen Zölibat, Ohrenbeichte, Heiligenverehrung, Wallfahrten und Fasten. Zu den Auswirkungen dieses „Reformversuches in den protestantischen Gedankenrahmen“ gehört auch die Veröffentlichung des Ulfaer Pfarrers Ludwig Friedrich Münch „Grundzüge eines Verfassungsbildes zum Aufbau einer Deutsch-christlichen Kirche auf protestantischem Grunde“. Das Werk war von dem in Bad Salzhausen gegründeten „deutsch-kirchlichen Verein zum Besprechen kirchlicher Verfassungs-Gegenstände“ ausgearbeitet worden und umfasste 31§en einer neuen Kirchenordnung. Pfarrer Münch warb hier für eine dogmenfreie christliche Kirche auf nationaler Grundlage. Ob und inwieweit diese Vorstellungen in die später folgende neue Kirchenverfassung übernommen wurden, müsste nachvollzogen werden. 

Der Nachfolger von Pfarrer Münch war ab Ostern 1850 Pfarrer Gustav Baist (s. gesond. Bericht). Auch er hatte, zusammen mit anderen Kollegen, seine eigenen Vorstellungen von einer neuen Kirchenverfassung. Weil er die neue Kirchenverfassung so nicht anerkennen wollte, wurde er aus dem Kirchendienst entlassen und ging dann nach einer für ihn wirtschaftlich schweren Zeit, in der er von Ulfaer Bürgern unterstützt wurde, 1875 nach Unterfranken. 


Bis in die Zeit des Pfarrers Emil Münch (1880-1897) befand sich an der Nordseite der Kirche eine Familienbegräbnisstätte der Adelsfamilie Rau von Holzhausen. Diese war so angebaut, daß sie vom Inneren der Kirche zugänglich war. Pfarrer Münch ließ diesen Anbau wegen Baufälligkeit abbrechen. Über den Abbruch dieses Baukörpers berichtet die Pfarrchronik: „Adliche Familie Oberforstmeister von “Rau von Holzhausen“ kommt mehrmalen vor. Diese hatte ein Familienbegräbniß, ein aufgemauertes Gebäude außerhalb der Kirche an der Frontseite, links neben der Außentreppe, die nach oben zur Empore führte, welches, da es schon ziemlich verfallen war, ich, Pfarrer Münch, abbrechen ließ.“ In dem Salbuch von 1741 wird das „aufgemauerte Gebäude“ als „Sakristey“ bezeichnet. Dort heißt es: „Die Sacristey, so an die Kirche angebaut ist, und wohin die Inhaber des adeligen Gutes und Hofs ihr Begräbnis haben, auch deswegen wie gar wahrscheinlich sie esse erhalten müssen, hätte eine Reparatur von Nöten.

    

Über die Wiederherstellungen der Kirche in den Jahren 1917 und 1922 berichtet Professor Walbe in dem „Jahresbericht der Denkmalpflege 1913–1928“, Seite 306:

 „Die Kirche, ursprünglich eine romanische Basilika, mit spätgotischem, gerade geschlossenen Chor, wurde 1917 im Äußeren hergestellt. Die Gemeinde legte erfreulicherweise großen Wert darauf, dass der alte Zustand des Bauwerkes vollkommen klargelegt werde. Durch Abklopfen des Putzes wurde die nördliche Arkadenreihe sichtbar gemacht. Eine Ausgrabung ergab die Breite der Seitenschiffe. Es fanden sich Bruchstücke alten Mauerwerks, die für die Wiederherstellung der Maßwerke in den Fenstern die Form angeben. Die Ausmalung im Innern geschah erst 1922 unter Leitung des Malers Otto Kienzle, Eberstadt.“

Die Aufnahme entstand ca. 1930

1935 kam es dann zu einem an anderer Stelle (Ulfaer Pfarrer) beschriebenen Vorgang zwischen der Gestapo und Pfarrer Flechsenhaar. Dieser nahm ab 1948 eine Professorenstelle am Theologischen Seminar in Friedberg an, führte den Gottesdienst in Ulfa aber vertretungsweise fort. 1949 kam dann Pfarrer Wilhelm Schmidt nach Ulfa.

Turmansicht von Süden ca. 1951

1964 erfolgte eine Renovierung des gesamten Kirchengebäudes. Von außen erhielt die Kirche wieder einen Putz und wurde innen und außen neu angestrichen. Bei der Innenrenovierung wurden auch die gemalten Verzierungen an den inneren Fensterbacken der Südseite übermalt sowie die Ehrentafel der gefallenen Soldaten aus dem   1. Weltkrieg entfernt.

Ansicht von Süden um 1960

Ansicht von Norden, 2008 G. Stahnke

Im Sommer 1992 wurden anlässlich von Renovierungsarbeiten an der Heizungsanlage mit Einbau eines Gastankes und Verlegung von Kanalrohren menschliche Knochenreste freigelegt. Beim vorsichtigen Abtragen der Erde kamen auch Kalksteinreste zum Vorschein. In diesem Baubereich kamen auch menschliche Knochenreste, ein Schädel, Beinknochen und einige Rippen zum Vorschein. Das Alter der Knochen wurde jedoch nicht untersucht, sodass eine Schätzung zu ungenau wäre. Wie der damalige Pfarrer, Dekan Werner Jung, zu berichten wusste, handelte es sich um die Reste der Ende des 19. Jahrhunderts, zur Zeit Pfarrer Emil Münch´s abgebrochenen Familiengrabstätte der adeligen Familie „Rau von Holzhausen“, die hier in Ulfa Land besaßen bzw. Anteil am Gutshof hatten. 


Auch im Kircheninneren kamen bei diesen Bauarbeiten Skelettreste und eine hervorragend erhaltene Grabplatte aus dem Jahre 1586 zum Vorschein. Früher befand sich der Friedhof/Totenhof (bis 1825) bei der Kirche. Hier wurde anscheinend  „DER.VORNEME.HER.SALOMON. DERNE. 6 KINDER.“ beigesetzt und der Grabstein, der den Namen des ehemaligen Stornfelser Oberförsters trägt, wahrscheinlich beim Kirchenumbau Anfang des 18. Jahrhunderts in den Kircheninnenraum verbracht. Schade, dass die Grabplatte nicht geborgen und restauriert wurde.


Auch der Kreis-Anzeiger berichtete über die Funde bei den Bauarbeiten an der Kirche:

Die Grabplatte unter dem Fußboden der Kirche

Das Pfarrhaus


Das aus mittelalterlicher Zeit stammende Pfarrhaus, in dem von der Reformation an die lutherischen Pfarrer von Ulfa wohnten, diente bis in das letzte Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts seiner Bestimmung. Im Jahr 1692 wurde das Pfarrhaus abgebrochen und durch einen Pfarrhausneubau ersetzt. Die Baupflicht an dem Pfarrhaus zu Ulfa oblag in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts dem Kirchenkasten, der das „onus aedificandi et reparandi“ an dem Pfarrhaus auch noch heute hat. In dem Saalbuch von 1741 wird über die Baupflicht an dem Pfarrhaus berichtet:

 „Pfarrhauß cum pertinentiis. Das Pfarrhauß, so anno 1692 aus dem hiesigen Gottes=Kasten erbauet worden, auch von demselbigen in esse erhalten wird, ist zwar nicht groß, und der Speicher darauf deswegen, die abgedroschene Früchte darauf unterzubringen, nicht zulänglich, allein doch sonsten in einem ziemlichen Stande, außer dass es auf der einen Seite nach dem Hoff zu sich gesencket hat. An dem Pfarrhauß stehen zwey baufällige Gebäude, so auf Hochfürstlichen Consistorii gnädigste Erlaubniß sollen abgebrochen und statt deren ein neuer, dem Hauß gemäßer, Bau angesetzt werden. Die Scheuer, so ao 1704 erbauet worden, ist in einem guten Stand. Der Pferd=Stall für zwey Pferd und Kühstall zu sechs Stück Rind=Vieh ist auch ziemlich. Der Mangel an Stallung für Schafe und das übrige Rind=Vieh wird durch den neuen Bau ersetzt werden. Auf dem Hoff stehen noch s.v. zwey Schweineställ, davon der eine gut, der andere aber baufällig ist. Die Mauer an dem Hoff ist ruinös und drohet der tägliche Einfall. Alle diese Pfarr=Gebäude werden aus dem Gottes=Kasten gebauet und auch von demselbigen erhalten. Die beyde Gemeinde müssen den Arbeitsleuten die Kost geben und Handreichung thun, auch Materialien herbeyschaffen.“


Mit „beyde Gemeinde“ sind die Gemeinden Ulfa und Stornfels gemeint. Das 1692 erbaute Pfarrhaus war 26 Meter lang, 8 Meter breit und diente den Ulfaer Pfarrern über 200 Jahre lang (bis 1905) als Wohnung.


1837 wird dann mitgeteilt: „Der Kirchenfonds zu Ulfa hat die Pfarrhofraithe ganz und alleine zu bauen und zu unterhalten.“  Auch dies hatte sich nun durch das Ausscheiden Stornfels aus der Baupflicht geändert.


In der Zeit von Pfarrer Baist (1850-1875) war wohl ein Neubau des Pfarrhauses vorgesehen, welchen dieser aber hinausschob und sich mit dem vorhandenen Bau begnügte. Bereits vorhandene Steine für den Neubau ließ er wieder abfahren. Das Geld der seinerzeit gut gefüllten  Kirchenkasse verlieh Pfarrer Baist als Bauernhypotheken. Pfarrer Baist schrieb: „Wir haben von den Zinsen dieses Kapitals eine schöne Orgel gekauft, die Kirche repariert, die Schulstelle verbessert und die Pfarrgebäude repariert“.


Nachdem die letzte umfassende Reparatur des Pfarrhauses im Jahre 1820  statt-gefunden hatte und es nach Aussage zuverlässiger Männer, so z. B. des von 1880 bis 1897 in Ulfa wirkenden Pfarrers Emil Münch, in diesem Haus gespukt haben soll, wurde selbiges öffentlich zum Abbruch ausgeschrieben und an den Steinheimer Maurermeister Johann Konrad Rudel auf Abbruch verkauft und abgebrochen. Auch die Bauarbeiten für die Erbauung eines neuen zweistöckigen Pfarrhauses und Einrichtung eines Konfirmandensaales wurden im März 1905 öffentlich ausgeschrieben und vergeben. 

1906 war der Neubau fertig und konnte bezogen werden.

Ein beeindruckendes Bild von der Einweihung des Neubaues im Jahre 1906

Pfarrhof mit Pfarrscheune; Zeichnung von Pfarrer Crull aus dem Jahre 1925

Quellen: Kirchenarchiv Ulfa, Auskünfte v. Pfr. Isheim, Archiv der Stadt Nidda, Private Unterlagen und Bilder; Text: Günter Stahnke